Abmahnwelle zur Verwendung dynamisch assoziierter Google Fonts

Auf Hinweis von e-recht24.de habe ich mich mit der DSGVO-konformen Verwendung von Google Fonts beschäftigt. Und ich musste feststellen, dass nur auf einem kleinen Teil der mir bekannten Webseiten die Google Fonts (oder überhaupt die Schriftarten) vom Server der Webseite direkt geholt werden. Auf einem weitaus größeren Teil wurden die Schriftarten per Link von Google aus den USA in die Webseite geladen.

Google Fonts DSGVO-korrekt verwenden

In einem Artikel bei heise.de (https://www.heise.de/news/DSGVO-Abmahnwelle-wegen-Google-Fonts-7206364.html) fand sich auch die Beschreibung der Grundlage dieser ganzen Geschichte:

Das Landgericht (LG) München hatte am 20. Januar 2022 die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20).

https://www.heise.de/news/DSGVO-Abmahnwelle-wegen-Google-Fonts-7206364.html, Download am 08.09.2022, 10:20 Uhr
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-612?hl=true, Download am 08.09.2022, 10:20 Uhr

Bei Dr. Web (https://www.drweb.de/google-fonts-datenschutzkonform-einbinden/ ) werden in einem ähnlichen Artikel schon etwas direkter Lösungen besprochen, wie Webseitenbetreiber vorgehen können, um einer solchen Abmahnung zu entgehen

Nun sind in dem Artikel zwei Wege aus der Misere aufgezeigt, die realistisch begangen werden können:

2.) Oder die Schriftart wird direkt im Webauftritt gespeichert und von dort in die Webseite eingebracht.

Den zweiten Weg empfinde ich als den am ehesten gangbaren, denn auch der erste benötigt lokale Schriftarten für den Fall, dass ein Benutzer die Verwendung von dynamischen Schriftarten ablehnt.

Für bestimmte CMS (Content-Management-Systeme) wie z.B. WordPress oder Joomla existieren Erweiterungen, die diese Arbeit übernehmen.

WordPress

In WordPress gibt es zum einen die Erweiterung „Disable & Remove Google Fonts“, die die verwendeten Schriftarten aus dem Template herauslöst und die Verwendung stoppt und zum anderen die Erweiterung „Local Google Fonts“ (https://de.wordpress.org/plugins/local-google-fonts/), die die benötigte Schriftart von Google direkt in einem eigenen Ordner ablegt und per CSS wieder im Webauftritt lokal einbindet.

Joomla

In den CSS Einstellungen der Templates kann die Verwendung von den Google Fonts ein – und ausgeschaltet werden. Und mit hilfe des eingebauten Editors kann dann die Datei template.css entsprechend ergänzt werden. Danach fehlt nur noch der upload der Schriftarten in den Root des Servers; am besten in einen eigenen Ordner namens „fonts“. Danach sollte die Webseite ohne die dynamische Einbinung funktionieren.

Typo3

In Typo3 ist es sowieso vorgesehen, dass Schriftarten lokal abgelegt und referenziert werden. Da muss lediglich der Link zu Google Fonts abgeschaltet und eventuell der verwendete Google Font von Google heruntergeladen werden und lokal abgelegt werden. Danach kann die Schriftart in der CSS-Datei vereinbart und in der Folge benutzt werden.

Nützliche Links

(Eigene) Webseite auf die Verwendung von Google Fonts überprüfen:
https://sicher3.de/google-fonts-checker/

https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/

https://webbkoll.dataskydd.net/de/

Google Fonts heraussuchen, CSS-Code erzeugen, Google Fonts herunterladen und in dem eigenen Webserver wieder zur Verfügung stellen:
https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts

Google Fonts: https://fonts.google.com/

Links zum Thema

Dr.Web: https://www.drweb.de/google-fonts-datenschutzkonform-einbinden/
Heise.de: https://www.heise.de/news/DSGVO-Abmahnwelle-wegen-Google-Fonts-7206364.html
eRecht24: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner